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Funktion der Stiftung

Übergabe CheckDie Stiftung WEITER SEHEN ist eine Stiftung in der Treuhandschaft der "africa action / Deutschland e.V." (aa/D, vormals Ghana Aktion).

Sie wurde im Jahre 2002 von Dr. Jürgen Rüttgers (Pulheim), Willy Trapp (Köln), Christoph Binger (Erkelenz), Walter J. Zielniok (Bergheim) gegründet.

Zweck der Stiftung ist laut Satzung die Hilfe für Augenkranke und Behinderte in Afrika und die Ausbildung einheimischer Fachkräfte zur Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation blinder und anderer behinderter Menschen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Damit sichert die Stiftung die seit über 25 Jahren in Afrika geleistete Aufbauarbeit der aa/D in diesen Bereichen.

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, das heißt, das Stiftungsvermögen darf nicht durch Auszahlungen aufgebraucht und nur in spekulationssicheren Formen angelegt werden. Die Zinserträge, die durch das Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, erhält die aa/D als Zuwendung zur Finanzierung ihrer oben genannten, satzungsgemäßen Aufgaben.

Verwendung

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  1. Unterstützung Blinder, Augenkranker und anderer Behinderter durch Früherkennung, augenärztliche Behandlung, einschließlich Augenoperationen, Beratung und behindertenpädagogische Förderung.
  2. Hilfen zur Ausbildung von Fachkräften im optischen, ophthalmologischen und behindertenpädagogischen Bereich.
  3. Förderung der gesundheitlichen Grundversorgung armer Bevölkerungsschichten und zur Prävention von Augenerkrankungen und Behinderungen.

Kuratorium

Satzungsgemäß besteht das Kuratorium aus fünf Mitgliedern: Davon werden drei Mitglieder vom Vorstand der aa/D aus seiner Mitte berufen und zwei von der Mitgliederversammlung gewählt.

Zur Zeit gehören dem Kuratorium an:

Dr. Jürgen Rüttgers, Pulheim (Vorsitzender)
Christine Knoop, Bergheim (stellv. Vorsitzende)
Michael Arntz, Pulheim
Bernhard Fricke, Dortmund
Dr. Gerd Schmidt, Pulheim

Steuervorteile

Die Stiftung WEITER SEHEN wurde mit Bescheid des Finanzamtes Bergheim vom 28.06.2004 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff, AO anerkannt und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Die Stiftung fördert folgende als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Entwicklungshilfe (Abschnitt A Nr. 12 der Anlage 1 zu § 48 EstDV)

Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden (Zustiftungen), die ihr zur Verwendung für die genannten Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

Jährlich können Zuwendungen in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Unternehmer können anstelle der vorgenannten Regelung 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter als Berechnungsgrundlage für den Höchstbetrag ansetzen.

Spenden in den Vermögensstock der Stiftung können auf Antrag des Spenders im Veranlagungszeitraum und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgesetzt werden.

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