Kurzer Input zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das UN-Übereinkommen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument des 21. Jahrhunderts, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen festschreibt. Es ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Menschenrechte, ebenso wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das Übereinkommen über die Beseitigung zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau usw. Das Hauptziel der CRPD ist die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Sie gewährleistet die Einbeziehung und volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihren jeweiligen Gesellschaften, stellt die bestehenden Konzepte über Behinderung in Frage, macht die Barrieren, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, zu einem Menschenrechtsthema und ermöglicht die Entwicklung entsprechender Ansätze. Die CRDP baut auf vergangenen UN-Dokumenten und Konventionen auf.
Das Übereinkommen war notwendig, um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu bekräftigen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft als gleichberechtigte Mitglieder und Träger*innen von Rechten zu gewährleisten. Außerdem wurden so die Herausforderungen, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, besser sichtbar und um den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch ein rechtsverbindliches Instrument zu stärken.
Mit Stand vom 21. April 2022 haben 185 Länder die CRPD unterzeichnet, 164 Länder haben sie ratifiziert und 99 Länder haben das Fakultativprotokoll ratifiziert. Die CRPD und ihr Protokoll sind am 03. Mai 2008 in Kraft getreten.